Gemeinschaftspraxis für Kinder und Jugendliche
 DR. mit. Matthias J. GelbDr. mit. Roland A. Knecht 

Akupunktur

Die Chinesische Medizin, und hier insbesondere die Akupunktur, hat in den letzten Jahrzehnten einen enormen Zulauf in der westlichen Welt.
Aber hat die Akupunktur in unserer Medizin überhaupt eine Berechtigung ?
Natürlich war die Basis der Akupunktur über Jahrtausende hinweg lediglich die Erfahrung oder Empirie, aber wir sollten nicht vergessen, dies war auch bei uns so.

Erst in den letzten Jahrzehnten, mit dem Boom der Akupunktur in der westlichen Medizin, hat man sich auch mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen der Akupunktur auseinandergesetzt. So konnte man nachweisen, dass durch Akupunktur Stoffwechselveränderungen ausgelöst werden, man konnte nachweisen, dass es tatsächlich spezifische Akpunkturpunkte gibt und man konnte bei nicht wenigen Krankheitsbildern heilende und lindernde Effekte der Akupunktur demonstrieren.

Wir verstehen die Akupunktur als ergänzende Methode bei der Behandlung unserer Patienten, bei Kindern wie Erwachsenen. Das heisst, erst die Diagnose und die Abklärung der üblichen schulmedizinischen Möglichkeiten mit sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteilen einer herkömmlichen Therapie. Dann kann geprüft werden, ob Akupunktur ein Ansatz zur Behandlung sein kann. Gerade bei chronischen und chronisch wiederkehrenden Erkrankungen findet sich ein solcher häufig, aber auch bei Suchtstörungen wie Rauchen, Alkoholismus, Übergewicht

Eine Akupunkturbehandlung ist immer eine individuelle Therapie, Punktlokalisation, Anzahl der Nadeln, Häufigkeit der Sitzungen sind oft von Patient zu Patient verschieden.

Akupunktur birgt aber auch einige Risiken und Nebenwirkungen, fragen Sie nach!

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine Liste der Indikationen für Akupunktur erstellt, diese umfasst akute und chronische Erkrankungen, u. a.: 

  • Erkrankungen der Atemwege
  • Augenerkrankungen
  • Erkrankungen der Mundhöhle
  • Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
  • Neurologische Erkrankungen
  • Orthopädische Erkrankungen

Es gibt aber auch eine Vielzahl anderer Erkrankungen, bei denen Akupunktur, zumindest als unterstützende Massnahme, überlegt werden kann. So haben wir auch gute Erfahrungen im Bereich der Suchtbehandlung und der Raucherentwöhnung.
Die Akupunktur ist ein anerkanntes ärztliche Verfahren, jedoch besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen und zum Teil auch bei den privaten Kassen keine Leistungspflicht. Viele Krankenkassen sind jedoch bereit, sich bei der entsprechenden Indikation, an den Kosten einer Akupunkturbehandlung zu beteiligen. Wir bieten Akupunktur für Kinder und Erwachsene auf Selbstzahlerbasis bzw. für Privat Versicherte an.